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Ein Ständehaus ist der Versammlungsort der Landstände. Im Ständehaus tagten in der Regel nicht nur die Versammlungen der einzelnen Stände Adel, Klerus und Bürger im Landtag. Dort waren auch die Behörden der Stände angesiedelt.

Das imposante und neugotischen Bau neben dem Steintor wurde von 1889 bis 1893 im Auftrag des Großherzogs Friedrich Franz II. erbaut.

Es diente als Verwaltungs- und Gerichtssitz der Landstände und nach wechselvoller Geschichte ist es heute Sitz des Oberlandesgerichtes Rostock.


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  • Ständehaus Rostock, heute 
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  • Ständehaus Rostock, gestern 
  • Ständehaus Rostock, Collage 

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  • Ständehaus und Steintor, heute 
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